AGB

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

  1. Allgemeines
  1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen Adletes GmbH und dem Kunden geschlossen werden.
  2. Adletes GmbH bietet dem Kunden verschiedene Leistungen im Bereich Social Media Recruiting / Mitarbeitergewinnung (nachfolgend: „Recruitingleistungen“) an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Adletes GmbH und dem Kunden. 
  3. Adletes GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 
  4. Adletes GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Adletes GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Adletes GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
  5. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Adletes GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Sofern der Kunde Adletes GmbH Texte, Bilder, Videos oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Adletes GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Adletes GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Adletes GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. 
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 
  3. Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Recruitingleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Adletes GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Adletes GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 
  4. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Adletes GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
  5. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Adletes GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
  6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Adletes GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

Teil 2 - Recruitingleistungen

  1. Recruiting-Webseiten
  1. Adletes GmbH erstellt für den Kunden neue oder erweitert bestehende Webseiten, Webkomponenten oder einzelne Landingpages, die einem möglichst erfolgreichen Recruiting von Bewerbern dienen sollen (nachfolgend: „Recruiting-Webseiten“). Vertragsgegenstand ist die Erstellung und die Überlassung von Nutzungsrechten an der erstellten Recruiting-Webseite. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen überträgt Adletes GmbH nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbefristetes Nutzungsrecht an den erstellten Recruiting-Webseiten. Die Überlassung der Recruiting-Webseiten kann durch Individualvereinbarung zeitlich befristet werden; hierbei erfolgt die Übertragung eines einfachen, räumlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechts für den zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbarten Zeitraum.  Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien individuell abgeschlossenen Vertrag bzw. den Angeboten von Adletes GmbH. Grundsätzlich erstellt Adletes GmbH die Recruiting-Webseiten auf Grundlage agiler Methoden.
  2. Gegenstand der Erstellung der Recruiting-Webseiten ist in der Regel die Entwicklung neuer Recruiting-Webseiten oder Landingpages oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Verträge über die Webseitenerstellung sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Adletes GmbH schuldet nicht den Erfolg einer bestimmten Anzahl oder besonderen Art oder Beschaffenheit oder Güte von Bewerbungen. 
  3. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Recruiting-Webseiten im Namen des Kunden veröffentlicht (insbesondere auch durch Benennung im Impressum u.Ä.). Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Adletes GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
  4. Sobald die Recruiting-Webseiten fertiggestellt wurden, wird Adletes GmbH den Kunden zur Abnahme auffordern. 
  5. Voraussetzung für die Tätigkeit von Adletes GmbH ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen Adletes GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Adletes GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
  6. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Adletes GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 
  7. Ein Anspruch auf die Herausgabe der Recruiting-Webseiten und/oder von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 
  8. Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Recruiting-Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  1. Erstellung von Recruiting-Texten 
  1. Adletes GmbH erstellt auf Wunsch für den Kunden u. A. Texte (z.B. Stellenanzeigen, Texte für Recruiting-Webseiten, Social Media Posts, Texte für die Kommunikation im Rahmen der Mitarbeitergewinnung etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt. 
  2. Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird Adletes GmbH diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  3. Sofern Adletes GmbH mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. 
  4. Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet Adletes GmbH ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“. 

  1. Video und Fotografie
  1. Adletes GmbH bietet dem Kunde gegen Aufpreis professionelle Videos und Fotografien für das Recruiting. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Adletes GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. 
  2. Der Kunde stellt bei Adletes GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Adletes GmbH dar. Adletes GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Adletes GmbH und dem Kunden zustande.
  3. Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Adletes GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Video-/Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Videos/Fotografien zu; eine Neuerstellung der Videos-/Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  5. Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.
  6. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Adletes GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
  7. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Adletes GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
  8. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht. 
  9. Sofern Adletes GmbH die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann Adletes GmbH dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Adletes GmbH den Vertrag für die Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Adletes GmbH tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. Adletes GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Adletes GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video/Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Adletes GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. Adletes GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Adletes GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.  

  1. Webhosting für Recruting-Webseiten 
  1. Adletes GmbH bietet dem Kunden auch Hostingleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit für die Recruiting-Webseiten an. Adletes GmbH kann zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird Adletes GmbH den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Adletes GmbH im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
  3. Die Verfügbarkeit der von Adletes GmbH zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Adletes GmbH nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Adletes GmbH etc.).
  4. Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Adletes GmbH zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, Adletes GmbH hat diesen zu vertreten.
  6. Vorbehaltlich abweichender Absprachen obliegt es dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Adletes GmbH oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

  1. Social-Media-Marketing
  1. Adletes GmbH stellt seinen Kunden u. A. die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet Adletes GmbH ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte. 
  2. Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost-Posting) vereinbart werden. Adletes GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. 
  3. Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird Adletes GmbH diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Adletes GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Adletes GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann Adletes GmbH das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
  4. Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Adletes GmbH in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei Adletes GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt. 
  5. Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Adletes GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

  1. Schaltung von Werbeanzeigen
  1. Adletes GmbH unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“). 
  2. Adletes GmbH berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet. 
  3. Adletes GmbH unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Adletes GmbH wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Adletes GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Adletes GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann Adletes GmbH das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern. 
  4. Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Adletes GmbH in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei Adletes GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt. 
  5. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. 
  6. Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Adletes GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig

Teil 3 - Erstellung und Gestaltung von Content 

  1. Corporate Identity – Konzeption/Entwicklung
  1. Adletes GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung der „Corporate-Identity“ (z.B. Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskonzepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication etc.). Hierzu stellt der Kunde bei Adletes GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten unternehmerischen Erscheinungsbildes. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Adletes GmbH dar. Adletes GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Adletes GmbH und dem Kunden zustande.
  2. Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Adletes GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach der Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  4. Voraussetzung für die Tätigkeit von Adletes GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition, Vorlagen, Grafiken etc.) Adletes GmbH vor Auftragsbeginn oder zu einem anderweitig vereinbarten Zeitpunkt vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Adletes GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  5. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Adletes GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
  6. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  7. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung des Corporate Designs ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente des Corporate Designs dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Corporate Design entsteht. 
  8. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
  9. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Teil 4 - Unterstützung bei der Verwaltung der Bewerber 

  1. Bewerbermanagement
  1. Adletes GmbH informiert den Kunden über neu eingehende Bewerber mit Hilfe hierfür eingerichteter und mit dem Kunden abgestimmter Kanäle (beispielsweise per E-Mail). 
  2. Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprachen prüft Adletes GmbH die eingehenden Bewerbungen nicht auf die Richtigkeit, Ernsthaftigkeit und Werthaltigkeit oder Geeignetheit. 
  3. Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprache führt Adletes GmbH mit den Bewerbern keine Kommunikation.    
  4. Sofern Adletes GmbH dem Kunden einen Zugang zu einer webbasierten Software für das Management der Jobbewerber zu Verfügung stellt, ist dieser Zugang auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzt. Die Software darf ausschließlich im Rahmen des/der vertragsgegenständlichen Bewerbungsprozesse eingesetzt werden. Adletes GmbH kann zur Erfüllung dieser Leistung auf die Softwareangebote und Server von Dritten zurückzugreifen.  
  5. Der spezifische Leistungsumfang der SaaS-Lösung ist Gegenstand individueller Vereinbarungen bzw. richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite des Anbieters der Drittsoftware zwischen den Parteien.
  6. Adletes GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server / Computer des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

  1. Datenlöschung im laufenden Betrieb und nach Vertragsbeendigung
  1. Adletes GmbH und der Auftraggeber sind sich darüber im Klaren, dass im Rahmen der Bewerbungsprozesse aus datenschutzrechtlichen Gründen, bestimmte Löschfristen einzuhalten sind. Es obliegt dem Kunden – als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO – den Löschturnus festzulegen und die Löschung vorzunehmen. Der Kunde kann Adletes GmbH mit der Löschung beauftragen. Adletes GmbH wird die personenbezogenen Daten der Bewerber nicht proaktiv löschen (Integrität und Vertraulichkeit der Daten). 
  2. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Adletes GmbH die Bewerberdaten nach Ablauf von 4 Wochen unwiderruflich löschen. Es obliegt dem Kunden rechtzeitig sämtliche von ihm benötigte Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz / System abgelegt sind, zu übertragen, zu löschen oder zu sichern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

Teil 5 - Beratung / Weiterbildung

  1. Workshops und Seminare (mit Präsenz)
  1. Adletes GmbH bietet seinen Kunden verschiedene Online- und Präsenz-Veranstaltungen in Form von Workshops und/oder Seminaren zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Seminar- bzw. Workshopleiter und Veranstaltungsort (bei Präsenzveranstaltungen) sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.  
  2. Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen. Für An- und Abreise zu Präsenzveranstaltungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  3. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Adletes GmbH wird die Seminar- bzw. Workshopleiter stets gewissenhaft auswählen. Adletes GmbH ist berechtigt, den Seminar- bzw. Workshopleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Seminar- bzw. Workshopleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Seminar- bzw. Workshopleiters für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.  
  4. Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.  
  5. In außergewöhnlichen Situationen (z.B. im Falle einer Pandemie) ist der Veranstalter ferner berechtigt, eine Live-Veranstaltung online durchzuführen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet in diesem Falle nur statt, wenn dem Teilnehmer die Teilnahme an der Online-Veranstaltung nicht zumutbar ist.  

  1. Workshops und Seminare (ohne Präsenz)
  1. Adletes GmbH bietet seinen Kunden verschiedene Online-Veranstaltungen in Form von Workshops und/oder Seminaren zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Form, Seminar- bzw. Workshopleiter sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
  2. Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.
  3. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Adletes GmbH wird die Seminar- bzw. Workshopleiter stets gewissenhaft auswählen. Adletes GmbH ist berechtigt, den Seminar- bzw. Workshopleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Seminar- bzw. Workshopleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Seminar- bzw. Workshopleiters für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
  4. Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.

  1. Schulungen
  1. Adletes GmbH bietet seinen Kunden verschiedene Online-Veranstaltungen in Form von Schulungen und/oder Seminaren („Schulungen“) zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Form der Schulungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. 
  2. Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.
  3. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Adletes GmbH wird die Schulungsleiter stets gewissenhaft auswählen. Adletes GmbH ist berechtigt, den Schulungsleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Schulungsleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Schulungsleiter für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
  4. Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.

Teil 6 - Sonstige Bestimmungen

  1. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Adletes GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. 

  1. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Adletes GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Adletes GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Adletes GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. 

  1. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Adletes GmbH . Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Adletes GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

  1. Vertragslaufzeit 
  1. Der Vertrag wird entweder in Form eines Laufzeitvertrages oder eines Kontingentvertrags geschlossen. Leistungsbeginn wird individuell vereinbart.
  2. Bei Laufzeitverträgen werden eine Anzahl von Kampagnen für eine bestimmte Laufzeit vereinbart. 
  3. Laufzeitverträge haben - vorbehaltlich andere Vereinbarungen - eine Laufzeit von 3 Monate. Sie verlängern sich jeweils zu denselben Konditionen um weitere drei Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag kündigt. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Kündigungen können in Textform (z.B. per E-Mail) ausgesprochen werden.
  4. Bei Kontingentverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Kampagnen erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn spätestens 14 Tage nach Abruf durch den Kunden. Erst mit dem Abruf einer Kampagne aus dem Kontingent beginnt der Prozess der Optimierung der Kampagne/n sowie das Marketing mit dem Start der Kampagne auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums gegenstandslos.
  5. Kontingentverträge haben - vorbehaltlich andere Vereinbarungen - eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf und verlängern sich nicht automatisch. 
  6. Eine Kampagne entspricht einer Stellenanzeige für einen, vom Kunden genannten, Standort. Der Standort ist in der aktiven Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Ein früheres Abschalten der Kampagne auf explizitem Wunsch löst keine Erstattung aus. Die Vergütung wird dennoch voll fällig, bzw. das Kontingent ist dennoch vollkommen ausgeschöpft. Die Mindestlaufzeit einer Kampagne beträgt mindestens ein Monat. Kampagnen können nur monatsweise gebucht werden.

  1. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
  1. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Adletes GmbH dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
  2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Adletes GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Adletes GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  3. Ferner ist Adletes GmbH berechtigt, den eigenen Namen/Logo mit Verlinkung, in angemessener Weise der von Adletes GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

  1. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
  1. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

  1. Haftung/Freistellung
  1. Adletes GmbH haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Adletes GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Adletes GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Adletes GmbH ausgeschlossen.
  2. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Adletes GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 
  3. Der Kunde stellt Adletes GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Adletes GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

  1. Schlussbestimmungen
  1. Die zwischen Adletes GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Adletes GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
  3. Adletes GmbH ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Adletes GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Geschäftsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Februar 2024